
Partnervereinbarung
Durch die Erstellung eines Accounts im Kunden-Dashboard geht der Veranstalter eine Vereinbarung mit der PickSpot UG (haftungsbeschränkt), dem Entwickler und Betreiber der Event- und Location-Plattform PickSpot, ein.
1. Gegenstand der Vereinbarung
Die Vereinbarung umfasst die Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und PickSpot mit der Zielsetzung, Events auf einer Plattform zu bewerben. PickSpot betreibt eine Event- und Location-Plattform auf der Events eingetragen werden. Veranstalter und Unternehmen nutzen die Plattform aus Werbezwecken.
2. Rechte und Pflichten
2.1 Rechte
- PickSpot gewährt dem Veranstalter das Recht, im Rahmen dieser Zusammenarbeit Werbemaßnahmen auf der PickSpot Plattform durchzuführen. Diese Werbemaßnahmen können unter anderem Event-Eintragungen, ein Veranstalterprofil, weitere Marketingmaßnahmen und die Möglichkeit, Updates an Nutzer zu versenden, umfassen.
- PickSpot gewährt dem Veranstalter vielseitige Möglichkeiten, seine Events zu bewerben und der PickSpot Community zu präsentieren.
- PickSpot entscheidet nach eigenem Ermessen über die konkreten Werbemaßnahmen, die dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
- Der Veranstalter gestattet PickSpot, die Daten zu den Events und Informationen über den Veranstalter einzutragen und auf der Plattform zu speichern. Dies dient der ordnungsgemäßen Durchführung der Event-Werbung und -Kooperation.
- PickSpot kann nach eigenem Ermessen Social-Media Werbung für die Events des Veranstalters schalten. Ebenso hat der Veranstalter das Recht, nach eigenem Ermessen Werbung für PickSpot auf seinen eigenen Werbekanälen und Social-Media-Plattformen zu schalten. Diese beiderseitige Möglichkeit zur gegenseitigen Werbung soll dazu beitragen, die Kooperation und die Sichtbarkeit beider Kooperationspartner zu stärken.
- Der Veranstalter gestattet PickSpot, bei den Events des Veranstalters Fotos und Videos aufzunehmen und zu veröffentlichen, ohne dass hierfür zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind.
2.2 Pflichten
- Der Veranstalter ist verpflichtet, jedes seiner Events, die in den folgenden benannten Ländern stattfinden: Deutschland, im genannten Zeitraum in die PickSpot Plattform einzutragen, um eine kohärente und effektive Werbestrategie sicherzustellen.
- Das Ausstellen und Platzieren von Werbung anderer Eventplattformen oder Eventempfehlungsplattformen, oder deren Sponsoren / Partner ist untersagt. Ausnahmen können mit PickSpot schriftlich vereinbart werden.
- Der Veranstalter stellt dem Veranstalter regelmäßig Bilder, Videos und Grafiken zur Verfügung, um für Events zu werben.
- PickSpot verpflichtet sich, keine Weitergabe, keinen Verkauf oder sonstige Übertragungen der Daten des Veranstalters an Dritte vorzunehmen. Es sei denn, dass eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt.
- Der Veranstalter stellt sicher, dass alle Eventteilnehmer über die mögliche Fotografie- und Videoaufnahmen während der Events informiert sind und im Voraus ihre Zustimmung gegeben haben. Dies kann bereits beim Ticketkauf oder durch andere geeignete Kommunikationsmittel erfolgen.
3. Vergütung und Kosten
Pakete können im Kunden Dashboard gekauft und verwaltet werden. Bisdahin fallen jedoch keine Kosten für den Veranstalter an.
4. Vereinbarungsdauer und Kündigung
Jeder Kooperationspartner kann jeder Zeit kündigen. Kunden können ihren Account im Kunden Dashboard löschen oder per Email zur Lösung der Daten auffordern.
5. Vertraulichkeit
5.1 Die Kooperationspartner verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit sämtlicher Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Vereinbarungsdetails, Veranstalterkonditionen, besprochene vertrauliche Inhalte und personenbezogene Daten, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit ausgetauscht werden. Die Kooperationspartner verpflichten sich, diese Informationen weder zu veröffentlichen noch weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben.
5.2 Verstöße gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung können zur sofortigen fristlosen Kooperationsbeendigung führen. Darüber hinaus behält sich PickSpot das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Interessen und die Vertraulichkeit der Informationen zu schützen. In solchen Fällen kann es zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter kommen.
5.3 Nichtsdestotrotz können Daten, die der Veranstalter PickSpot zur Verfügung stellt, zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dem Veranstalter oder seinen Events auf der PickSpot-Plattform oder den Social-Media-Kanälen von PickSpot öffentlich gezeigt werden. Diese Verwendung beschränkt sich jedoch auf allgemeine Informationen über den Veranstalter und seine Events. Es werden keine persönlichen Informationen über Einzelpersonen preisgegeben.
5.4 Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäß diesem Abschnitt gelten über die Kooperationslaufzeit hinaus und bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.
6. Sonsitige Vereinbarungen
Mit dem Abschließen der Vereinbarung stimmt der Veranstalter den Inhalte Richtlinien von PickSpot zu, welche regeln, welche Events und Inhalte bei PickSpot gestattet sind und welche nicht.
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird als ausschließlicher Gerichtsstand das zuständige Gericht in Wiesbaden vereinbart, sofern nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand vorgegeben ist.